Bernecker Straße 2a

95448 Bayreuth

0921 / 12 83 5

E-Mail: mail@gooley.de

Mo-Do: 08-16:00 Fr: 08-12:00

Unsere Servicezeiten

Ja, wir haben spezielle Lacke für cellophanierte Bögen. Siebdruck auf Softtouchfolien, matte und hochglänzende Folien und auch kratzfest Cellophanierungen sind kein Problem.

Ja und nein, denn je saugfähiger ein Papier ist, desto weniger bleibt von dem Lackeffekt sichtbar. Wir haben spezielle UV-Spotlacke und Relieflacke für Naturpapiere und über die letzten Jahre sowohl gute als auch weniger gute Ergebnisse gesehen. Um sicher zu gehen, empfehlen wir Ihnen einen Andruck auf Originalpapier.

> Beispiele UV-Lack auf Naturpapier

> Beispiele UV-Relieflack auf Naturpapier

Klar können wir das! Wir können weiß auf unterschiedliche Materialien wie z.B. auf schwarzen Fotokarton, auf Graupappe, farbigem Papier und auf Folien uvm. drucken.

Sie können zwischen einer UV-basierten Farbe und einer wasserbasierten Farbe wählen.

Die wasserbasierte Farbe kann auch als weiße Grundierung für den Offsetdruck verwendet werden.

Gerne drucken wir auf Ihr Originalmaterial an, damit Sie sich selbst überzeugen können.

> Deckweiß

Unser qualifiziertes Team kann nahezu alle Farben anmischen und drucken. Pantone, HKS, RAL, metallic Farben, nach Muster oder nach Farbkarte.

Wir finden es heraus. Gerne probieren und experimentieren wir für Sie und mit Ihnen, um neue Ideen umzusetzen und Lösungen zu finden.

Unsere Druckpreise setzen sich aus zwei Beträgen zusammen: Zum einen die Vorkosten, ein fester Betrag für Litho, Siebkopie und Maschinenrüstkosten und zum anderen die Druckkosten pro Druck. -> je höher die Auflage desto günstiger ist der Druck pro Stück.

Natürlich fertigen wir für Sie auch Einzelstücke.
Bitte siehe auch „Ab welcher Menge lohnt sich denn Siebdruck?“

Verläufe sind im Siebdruck leider nicht möglich. 

Raster lassen sich bei UV-Spotlack gut umsetzten. Bei anderen Veredelungsarten ist dies leider nicht immer der Fall. Fragen Sie uns gerne.

Für die Siebdruckveredelung stehen uns 2 unterschiedliche Siebdruckmaschinen zur Verfügung:

Auf dem Vollautomat können wir Bogengrößen von 500 x 350 mm bis 1040 x 720 mm verarbeiten, Grammatur ab 135 g/qm.

Auf dem Dreiviertelautomaten können wir Bogengrößen von DIN A6  bis 1000 x 700 mm verarbeiten, Grammatur ab 60 g/qm.

Natürlich ist das abhängig vom Bedruckstoff. In der Regel aber gibt es gute Ergebnisse ab 0,2 mm und einer Strichstärke von 8 pt.

Siehe auch das Datenblatt bei Ihrer gewünschten Veredelung.

Gerne drucken wir Ihr Motiv vorab mit Ihren original Daten auf Ihr original Papier für Sie an. Es werden Andruckkosten (siehe Preisliste) berechnet. Kommt es innerhalb von 4 Wochen zu einer unveränderten Auflage, wird ein Teil der Andruckkosten gutgeschrieben.

Wir haben ein ständig aktuelles Musterkartenset das wir Ihnen gerne unverbindlich zusenden. Nicht jedes Musterkartenset enthält alle Veredelungen. Wenn Sie eine bestimmt wünschen, teilen es uns bitte im Formular mit.

> Musterbox anfordern

Wir helfen Ihnen sehr gerne weiter. Unsere professionelle Druckvorstufe wird eine Lösung finden.

> Kontakt

Frische Druckbogen sind empfindlich. Öffnen Sie die Palette sofort nach Erhalt und warten Sie noch 24  Stunden bis Sie mit der Bearbeitung beginnen.

Wir raten generell dringend davon ab, UV-Lacke anzustanzen, zu rillen oder zu falzen.  Gerne drucken wir auf Ihr Originalmaterial an, damit Sie es vorab testen können.

UV Lacke kann man nicht Blindprägen.

Bei Heißfolienprägung empfiehlt es sich, vorab Tests durchzuführen. Die können Sie gerne auf einer unserer Musterkarten testen.

> Musterkartenbox

Wir beraten Sie gerne. Wenn Sie bereits Fotos, Daten oder ähnliches haben, können Sie es gerne per e-mail an zu schicken. 

> Kontakt

Ja, alle unsere Farben entsprechen der REACH-Verordnung. Bei Fragen dazu, schreiben Sie uns einfach an.

> Kontakt

Die EU-Mikroplastikverordnung, offiziell bekannt als Verordnung (EU) 2023/2055 im Rahmen des REACH-Rechts, verbietet den Verkauf von absichtlich zugesetztem Mikroplastik in Produkten, die in die Umwelt gelangen.

Die Glimmerpartikel für unsere Lacke fallen momentan nicht unter diese Verordnung, da der Glimmer im Lack gebunden ist. Unsere Glimmerhersteller haben auch reagiert und bringen immer mehr Bio-Glimmer-Sorten auf den Markt.

Haben Sie weitere Fragen dazu? Dann beraten wir Sie gerne.

> Kontakt

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